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Arbeitnehmende (Teilzeit und Vollzeit) |
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Selbstständigerwerbende |
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Arbeitsuchende mit Taggeldanspruch |
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Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland, die für einen Arbeitgeber in der Schweiz arbeiten |
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IV-Bezüger mit Resterwerbsfähigkeit |
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Personen mit AHV-pflichtigen Einkommen bis maximal zur Vollendung des 69. Altersjahrs (Frauen) bzw. 70. Altersjahrs (Männer) |
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Für BVG-Versicherte beträgt der max. Betrag im Jahr 2011 Fr. 6'682.00, für Selbständigerwerbende ohne BVG Fr. 33'408.00! |